Keine Beschwer durch Aufhebung eines Null-Bescheides, Löschung der Steuernummer und Einordnung einer Tätigkeit als nichtselbständig
Leitsatz
Eine Klage, die sich gegen die Festsetzung der ESt i.H.v. Null Euro mit der Begründung richtet, die Besteuerungsgrundlagen
seien der unzutreffenden Einkunftsart zugeordnet worden, ist regelmäßig mangels Beschwer unzulässig.
Gleiches gilt, wenn das FA einen auf Null Euro lautenden ESt-Bescheid aufhebt, einen Antrag auf Durchführung der ESt-Veranlagung
(konkludent) ablehnt und – nach dem eigenen Vorbringen des Kl. – eine Steuerschuld von Null Euro festzusetzen wäre.
Fundstelle(n): PAAAD-29491
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Online-Dokument
Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 18.05.2009 - 13 K 466/08
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