Anfechtung eines Haftungsbescheides, der gegen den Arbeitgeber
gerichtet ist, durch einen Arbeitnehmer
Leitsatz
Die Klage eines ArbN gegen den
LSt-Haftungsbescheid, der gegen den ArbG gerichtet ist, ist zulässig. Der
ArbN wird durch einen solchen Bescheid beschwert.
Der ArbG haftet nur für die
LSt, die er einzubehalten und abzuführen hat. Für Lohn, der dem ArbN
noch nicht zugeflossen ist, ist indes keine LSt einzubehalten und
abzuführen.
Der ArbN kann hinsichtlich des
gegen den ArbG gerichteten Haftungsbescheides nur Einwendungen geltend machen,
soweit eine Beeinträchtigung seiner Rechtssphäre und nicht nur seiner
Interessensphäre gegeben ist. Teile des Haftungsbescheides, die ihn nicht
betreffen, kann der ArbN nicht anfechten.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2010 S. 252 Nr. 4 EFG 2009 S. 1904 Nr. 23 YAAAD-29488
Preis: €5,00
Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 28.08.2009 - 11 K 528/07
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.