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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 11 K 528/07 EFG 2009 S. 1904 Nr. 23

Gesetze: EStG § 42d Abs. 1 Nr. 1

Anfechtung eines Haftungsbescheides, der gegen den Arbeitgeber gerichtet ist, durch einen Arbeitnehmer

Leitsatz

  1. Die Klage eines ArbN gegen den LSt-Haftungsbescheid, der gegen den ArbG gerichtet ist, ist zulässig. Der ArbN wird durch einen solchen Bescheid beschwert.

  2. Der ArbG haftet nur für die LSt, die er einzubehalten und abzuführen hat. Für Lohn, der dem ArbN noch nicht zugeflossen ist, ist indes keine LSt einzubehalten und abzuführen.

  3. Der ArbN kann hinsichtlich des gegen den ArbG gerichteten Haftungsbescheides nur Einwendungen geltend machen, soweit eine Beeinträchtigung seiner Rechtssphäre und nicht nur seiner Interessensphäre gegeben ist. Teile des Haftungsbescheides, die ihn nicht betreffen, kann der ArbN nicht anfechten.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2010 S. 252 Nr. 4
EFG 2009 S. 1904 Nr. 23
YAAAD-29488

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 28.08.2009 - 11 K 528/07

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