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Umsatzsteuerbefreiung für Pflege- und Betreuungsleistungen ab 1. 1. 2009
Anmerkungen zum BMF-Schreiben zu § 4 Nr. 16 UStG
[i]UStR 2008 R 96UStR 2008 R 99UStR 2008 R 99aBMF, Schreiben v. 20. 7. 2009 (BStBl 2009 I S. 774)Durch das JStG 2009 wurde die Steuerbefreiung gem. § 4 Nr. 16 UStG für Pflege- und Betreuungsleistungen neu gestaltet und mit Wirkung vom neu gefasst. Ziel dieser Gesetzesänderung war eine stärkere Anpassung der nationalen Steuerbefreiung an die zugrunde liegenden gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften. Durch die Neufassung wurden – neben einer Fortführung der Steuerbefreiung des Buchst. a des alten § 4 Nr. 16 UStG für die von juristischen Personen des öffentlichen Rechts betriebenen Einrichtungen – Einrichtungen der alten Buchst. d und e des § 4 Nr. 16 UStG in die neuen Buchst. b bis j des Satzes 1 unter Verzicht auf eine ausdrückliche Benennung einzelner Einrichtungen aufgenommen und im neuen Buchst. k die Kriterien für die Anerkennung als Einrichtung mit sozialem Charakter für Einrichtungen, deren Leistungen nicht schon nach den Buchst. a bis j befreit sind, vereinheitlicht. – Das BMF hat mit seinem Schreiben v. Erläuterungen zur Anwendung dieser Steuerbefreiung herausgegeben, auf die im Folgenden näher eingegangen wird.
I. Gegenstand der Steuerbefreiung
1. Leistungsgeber ist eine in § 4 Nr. 16 UStG näher bestimmte Einrichtung
§ 4 Nr. 16 UStG regelt die Umsatzsteuerbefrei...