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StuB Nr. 19 vom Seite 722

Währungsumrechnung nach HGB: Abgrenzung latenter Steuern?

Anmerkungen zwischen sachlicher Logik und gesetzlicher Unklarheit

Dipl.-Kfm. StB Dr. Christian Zwirner und Dipl.-Kfm. WP/StB Kai Peter Künkele, beide München

Mit der Verabschiedung des BilMoG sind die Regelungen zur Währungsumrechnung, die in den §§ 256a und 308a HGB enthalten sind, erstmals auf Jahres- und Konzernabschlüsse für das nach dem beginnende Geschäftsjahr anzuwenden. Der Gesetzgeber regelt damit erstmals in zwei eigenständigen Paragraphen die entsprechenden Vorschriften . Konzeptionell neu geregelt ist zudem die Abgrenzung latenter Steuern, die künftig nach dem international üblichen Temporary-Konzept vorzunehmen ist . Der vorliegende Beitrag verbindet die beiden vorgenannten Regelungsbereiche und stellt die Notwendigkeit zur Abgrenzung latenter Steuern im Zusammenhang mit der Währungsumrechnung im handelsrechtlichen Einzel- bzw. Konzernabschluss dar.

Kernfragen
  • Welche Änderungen ergeben sich durch das BilMoG bei der Währungsumrechnung und den latenten Steuern?

  • Wie erfolgt die Abgrenzung latenter Steuern bei der Währungsumrechnung im Einzelabschluss?

  • Ergeben sich Änderungen im Konzernabschluss?

I. Vorgehensweise im Einzelabschluss

1. Währungsumrechnung im Einzelabschluss

Der handelsrechtliche Jahresabschluss ist in Euro aufzustellen, weswegen nicht zuletzt aufgrund gesetz...

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