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Währungsumrechnung nach HGB: Abgrenzung latenter Steuern?
Anmerkungen zwischen sachlicher Logik und gesetzlicher Unklarheit
Mit der Verabschiedung des BilMoG sind die Regelungen zur Währungsumrechnung, die in den §§ 256a und 308a HGB enthalten sind, erstmals auf Jahres- und Konzernabschlüsse für das nach dem beginnende Geschäftsjahr anzuwenden. Der Gesetzgeber regelt damit erstmals in zwei eigenständigen Paragraphen die entsprechenden Vorschriften . Konzeptionell neu geregelt ist zudem die Abgrenzung latenter Steuern, die künftig nach dem international üblichen Temporary-Konzept vorzunehmen ist . Der vorliegende Beitrag verbindet die beiden vorgenannten Regelungsbereiche und stellt die Notwendigkeit zur Abgrenzung latenter Steuern im Zusammenhang mit der Währungsumrechnung im handelsrechtlichen Einzel- bzw. Konzernabschluss dar.
Welche Änderungen ergeben sich durch das BilMoG bei der Währungsumrechnung und den latenten Steuern?
Wie erfolgt die Abgrenzung latenter Steuern bei der Währungsumrechnung im Einzelabschluss?
Ergeben sich Änderungen im Konzernabschluss?
I. Vorgehensweise im Einzelabschluss
1. Währungsumrechnung im Einzelabschluss
Der handelsrechtliche Jahresabschluss ist in Euro aufzustellen, weswegen nicht zuletzt aufgrund gesetz...