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Umsatzsteuer | Voraussetzungen für den ermäßigten Steuersatz bei gemeinnützigen Körperschaften
(1) Der ermäßigte Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 UStG für gemeinnützige Körperschaften ist nur zu gewähren, wenn die Vereinssatzung die formellen Anforderungen an die sog. Vermögensbindung nach § 61 AO erfüllt. (2) Hierzu ist erforderlich, dass die Vereinssatzung eine Regelung sowohl hinsichtlich der Auflösung und der Aufhebung als auch bei Zweckänderung enthält (Bezug: § 12 Abs. 2 Nr. 8 UStG; § 61 AO).
Praxishinweise: Nach den Vorschriften des Gemeinnützigkeitsrechts muss – in der Satzung – geregelt sein, dass bei Auflösung, Aufhebung und Zweckänderung des Vereins das Vermögen nur für steuerbegünstigte Zwecke verwendet wird. Diese satzungsmäßig erforderliche Vermögensbindung hat die Funktion eines Buchnachweises und kann nicht durch außerhalb der Satzung getroffene Vereinbarungen ergänzt bzw. ersetzt werden. Das Fe...