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Mal schräg, mal goldig: kuriose Fälle vor Finanzgerichten
Finanzrichter müssen immer wieder auch über skurrile Fälle entscheiden, die zeigen: Das Steuerrecht ist vieles – nur nicht öde!
In Finanzgerichten spielt sich das wahre Leben ab. Das kann auch sehr unterhaltsam sein. Und es gibt Richter, die die öffentliche Aufmerksamkeit mancher Fälle dafür nutzen, ihre Arbeit und die Bedeutung des Steuerrechts ins rechte Licht zu rücken.
Es war einmal ein Rheinland-Pfälzer, der wartete vor einer Baustellen-Ampel. Der Herr war in Eile, denn er musste dringend zu einem Geschäftstermin. Doch er musste warten. Die Rotphase schien nicht zu enden. Als der Autofahrer der Warterei überdrüssig war, schnitt er kurzerhand die Stromkabel der Ampel durch und fuhr weiter. Doch er wurde erwischt und musste rund 4.900 Euro Schadensersatz zahlen. Diese Summe, so meinte er, sollte das Finanzamt als Betriebsausgaben berücksichtigen – war der Ampelrambo zum Zeitpunkt der Tat doch auf dem Weg zu einem Kunden. Das Finanzgericht folgte dem erwartungsgemäß nicht: Der Rheinland-Pfälzer habe die Baustellen-Ampel als Teilnehmer des Straßenverkehrs beschädigt – und damit als ganz private Person (Az. 4 K 1928/07).
Der Ampelfall zeigt, dass Finanzgerichte nicht nur über langweilige Sachverhalte urteilen müssen. Die Anwendung des sehr komplexen Steuerrechts auf reale Fä...