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SteuerStud Nr. 10 vom Seite 485

Fall Justus König

Aufgabe aus der Umsatzsteuer

Michaela Thamm, Steueroberinspektorin, Nürnberg und Klaus Hirschberg, Steueramtsrat, Gundelsheim

Sachverhalt

Justus König (JK) ist als Angestellter bei der „Ihr-Recht-GmbH” als Rechtsanwalt tätig. Mit seiner beruflichen Situation unzufrieden, beschließt er Ende 2007 eine eigene Kanzlei zu eröffnen. Im Februar schreibt er an sein zuständiges Finanzamt, dass er zum seine Rechtsanwaltskanzlei in Koblenz eröffnet und seine Umsätze weiterhin bei Zahlungseingang versteuern möchte.

In Kempten besitzt JK ein Mehrfamilienhaus, das er im Jahr 1996 ohne Vorsteuerabzug erworben hat und seitdem vermietet (vgl. Tz. 11).

Geschäftsvorfälle

1. Um die Rentabilität einer möglichen Rechtsanwaltskanzlei überprüfen zu lassen, gibt JK im Dezember 2007 bei seinem Steuerberater Franz Bodo (FB) eine betriebswirtschaftliche Prognoserechnung in Auftrag. FB verlangt vor seinem Tätigwerden eine Anzahlung über 500 € zzgl. 19 % Umsatzsteuer. JK erhält am eine ordnungsgemäße Anzahlungsrechnung, die er am gleichen Tag bar begleicht.
Nach Erstellen der Prognoserechnung im Januar 2008 erhält JK am folgende Rechnung:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Honorar Prognoserechnung
2 000 €
zzgl. 19 % Umsatzsteuer
380 €
gesamt
2 380 €
abzgl. Anzahlung
595 €
Restzahlung
1 785 €

Die Zahlung begleicht er ...

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