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FinMin Schleswig-Holstein 09.11.2001 VI 316 - G 1105a - 002

Grundsteuer; | Grundsteuerbefreiung für Dienstwohnungen von Pastoralreferenten (§ 3 Abs. 1 Nr. 5 GrStG)

Zur Frage, ob für die Wohnung in einem Pfarrhaus die GrSt-Befreiung nach § 3 Abs. 1 Nr. 5 GrStG zu gewähren ist, wenn diese einem Pastoralreferenten überlassen wurde, hat das 002 wie folgt Stellung genommen: Der BFH fordert eine enge Auslegung des Dienstwohnungsbegriffs (Urt. v. - II R 209/83, BStBl 1990 II S. 190). Danach sind Wohnungen nur dann als Dienstwohnungen i. S. der Vorschrift des § 3 Abs. 1 Nr. 5 GrStG anzusehen, wenn sie Geistlichen oder Kirchendienern aufgrund ihres öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses als Teil ihres Einkommens zugewiesen, in der Kirchengemeinde belegen und zur Wahrnehmung der dienstlichen Obliegenheiten erforderlich sind. Die Vertreter der obersten FinBeh des Bundes und der Länder vertreten die Auffassung, dass eine GrSt-Befreiung nach § 3 Abs. 1 Nr. 5 GrStG auch zu ...

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