Wirtschaftliches Prüfungswesen
2. Aufl. 2009
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VII. Berichterstattung und Dokumentation der Abschlussprüfung
1. Prüfungsbericht
1.1 Begriff und Aufgabe des Prüfungsberichts
Zweck des Prüfungsberichts ist die Dokumentation aller Prüfungsergebnisse und -feststellungen durch den Prüfer, um insoweit Rechenschaft über die gewissenhafte und ordnungsmäßige Durchführung der Abschlussprüfung gegenüber seinem Auftraggeber abzulegen. Adressaten dieses Berichts sind deshalb diejenigen Organe, die den Prüfungsauftrag erteilt haben. Ihnen soll er als Hilfsmittel bei der Ausübung der Geschäftsführungs- und vor allem Überwachungsfunktionen dienen. Der Prüfungsbericht ist somit ein intern gerichtetes Dokument.
Gesetzliche Grundlagen sind hierfür §§ 321, 321a HGB, ergänzt durch IDW PS 450.
Der Prüfungsbericht hat drei Funktionen,
eine Informationsfunktion (gegenüber den Berichtsadressaten),
eine Unterstützungsfunktion (speziell gegenüber dem Aufsichtsorgan) und
eine Nachweisfunktion (für die gesetzlichen Vertreter, aber auch den Abschlussprüfer).
Kern der Informationsfunktion ist die sachverständige und objektive Unterrichtung der Berichtsadressaten über die Prüfungsgegenstände, die Durchführung (Art und Umfang) und das Ergebnis der Prüfung.S. 584
Die Unterstützungsfu...