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RL 77/91/EWG

Zweite Richtlinie 77/91/EWG des Rates vom 13. Dezember 1976 zur Koordinierung der Schutzbestimmungen, die in den Mitgliedstaaten den Gesellschaften im Sinne des Artikels 58 Absatz 2 des Vertrages im Interesse der Gesellschafter sowie Dritter für die Gründung der Aktiengesellschaft sowie für die Erhaltung und Änderung ihres Kapitals vorgeschrieben sind, um diese Bestimmungen gleichwertig zu gestalten (RL 77/91/EWG)

v. 31. 1. 1977 (ABl Nr. L 26 S. 1) Hinweis der Redaktion: Diese Rechtsnorm wird nicht weiter gepflegt bzw. aktualisiert. Der Rechtsstand der hier angezeigten Textfassung könnte sich daher geändert haben.