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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - 3 K 846/2008

Gesetze: AO §§ 125,227, 240 Abs. 1 S.1 u. 4

Kein Erlass von Säumniszuschlägen, die auf einem nicht nichtigen Schätzungsbescheid beruhen

Leitsatz

Selbst wenn das Finanzamt im Rahmen einer Schätzung der Besteuerungsgrundlagen zu Unrecht den Gewinn des Steuerpflichtigen aus selbständiger Arbeit nach § 4 Abs. 1 EStG ermittelt und dabei eine Rücklage nach § 7g EStG aufgelöst hat, stellt dies allenfalls einen groben Schätzungsfehler dar, der nicht zur Nichtigkeit des Schätzungsbescheides führt. Der möglicherweise rechtswidrige aber wirksame Einkommensteuerbescheid ist deshalb geeignet, Säumniszuschläge nach § 240 Abs. 1 S. 1 AO entstehen zu lassen.

Die Erhebung der bis zur Einreichung der Einkommensteuererklärung entstandenen Säumniszuschläge ist nicht sachlich unbillig im Sinne des § 227 AO, denn nach der Regelung des § 240 Abs. 1 S. 4 AO ist unbeachtlich, worauf die Änderung der Einkommensteuerfestsetzung beruht. Die Ablehnung des Erlasses dieser Säumniszuschläge ist deshalb nicht ermessensfehlerhaft.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
YAAAD-29167

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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 30.06.2009 - 3 K 846/2008

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