Kein Erlass von Säumniszuschlägen, die auf einem nicht nichtigen Schätzungsbescheid beruhen
Leitsatz
Selbst wenn das Finanzamt im Rahmen einer Schätzung der Besteuerungsgrundlagen zu Unrecht den Gewinn des Steuerpflichtigen
aus selbständiger Arbeit nach § 4 Abs. 1 EStG ermittelt und dabei eine Rücklage nach § 7g EStG aufgelöst hat, stellt dies
allenfalls einen groben Schätzungsfehler dar, der nicht zur Nichtigkeit des Schätzungsbescheides führt. Der möglicherweise
rechtswidrige aber wirksame Einkommensteuerbescheid ist deshalb geeignet, Säumniszuschläge nach § 240 Abs. 1 S. 1 AO entstehen
zu lassen.
Die Erhebung der bis zur Einreichung der Einkommensteuererklärung entstandenen Säumniszuschläge ist nicht sachlich unbillig
im Sinne des § 227 AO, denn nach der Regelung des § 240 Abs. 1 S. 4 AO ist unbeachtlich, worauf die Änderung der Einkommensteuerfestsetzung
beruht. Die Ablehnung des Erlasses dieser Säumniszuschläge ist deshalb nicht ermessensfehlerhaft.
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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 30.06.2009 - 3 K 846/2008
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