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Riester-Zulage für mittelbar berechtigten Ehegatten
BFH bestätigt restriktive Verwaltungsauffassung trotz fehlender sachlicher Rechtfertigung
Bei einem unmittelbar zulageberechtigten Steuerpflichtigen sind nicht nur die typischen Riester-Verträge begünstigt, sondern auch Verträge der beruflichen Altersversorgung. Bei dem nur mittelbar zulageberechtigten Ehegatten, der selbst nicht zum Kreis der begünstigten Arbeitnehmer bzw. Rentner gehört, werden dagegen diese Verträge nicht gefördert. Obwohl hierfür keine sachliche Rechtfertigung zu erkennen ist, lehnt der BFH eine erweiternde Auslegung des Gesetzes ab. Begründung: Bei vielen der nur „mitbegünstigten” Ehegatten widerspricht die Förderung dem Sinn der gesetzlichen Regelung.
Begünstigte und nicht begünstigte Arbeitnehmer
Die Riester-Förderung kann nicht jeder Steuerpflichtige in Anspruch nehmen. Zum mehrfach erweiterten Kreis der Begünstigten gehören neben den – in der ersten Fassung des Gesetzes (§ 10a Abs. 1 EStG) allein genannten – sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern u. a. aktive und pensionierte Beamte und bestimmte Empfänger von Erwerbsminderungs- und Erwerbsunfähigkeitsrenten. Ausgeschlossen sind u. a. Selbständige, aber auch Arbeitnehmer, die z. B. als Mitglieder eines berufsständischen Versorgungswerks von der Versicherungspflicht in der...