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KSR Nr. 10 vom Seite 2

Einbringung einer freiberuflichen Praxis gegen Zuzahlung

Bei Zuzahlung ins Privatvermögen liegen nur für Zuzahlenden Anschaffungskosten vor

Alexander Kratzsch

Bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG sind die Anschaffungskosten eines Gesellschafters für den Erwerb seiner mitunternehmerischen Beteiligung einem aktuellen BFH-Urteil zufolge in einer steuerlichen Ergänzungsrechnung nach Maßgabe der Grundsätze über die Aufstellung von Ergänzungsbilanzen zu erfassen, wenn sie in der Überschussrechnung der Gesamthand nicht berücksichtigt werden können. Ein entgeltlicher Erwerb einer mitunternehmerischen Beteiligung, der zur Aufstellung einer Ergänzungsrechnung führen kann, liegt aus der Sicht des Erwerbers auch vor, wenn der bisherige Einzelinhaber seinen freiberuflichen Betrieb in eine neu gegründete GbR einbringt und der andere Gesellschafter für seinen zukünftigen Anteil an der Gesellschaft eine Zuzahlung in das Privatvermögen des ehemaligen Einzelinhabers erbringt.

Erfassung von zusätzlichen Anschaffungskosten in einer Ergänzungsrechnung

Beim Erwerb eines Gesellschaftsanteils sind Anschaffungskosten in einer Ergänzungsbilanz zu erfassen und fortzuschreiben, soweit die Aufwendungen den Betrag des übergehenden Kapitalkontos in der Steuerbilanz der Personengesellschaft übersteigen. Die Anschaffungskosten für einen entgeltlich erworbenen Mitunternehmerante...

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