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Steuern mobil Nr. 10 vom

Track 10-12 | Umsatzsteuer: Ausfuhrlieferungen und innergemeinschaftliche Lieferungen

Der BFH hat eine Reihe von Zweifelsfragen zu den Umsatzsteuerbefreiungen bei Lieferungen in Drittstaaten (sog. Ausfuhrlieferung gemäß § 6 UStG) und in andere EU-Mitgliedstaaten (sog. innergemeinschaftliche Lieferung gemäß § 6a UStG) geklärt. Danach kommt dem Beleg- und Buchnachweis nur ein vorläufiger Beweischarakter zu. Die Finanzverwaltung ist nicht befugt, die Bestimmungen der UStDV um weitere Voraussetzungen zu verschärfen.

Track 10 | Beleg- und Buchnachweis als Voraussetzung für Steuerbefreiungen

Mit drei zeitgleich im August veröffentlichten Urteilen hat der Bundesfinanzhof eine Reihe von Zweifelsfragen geklärt zu den Umsatzsteuerbefreiungen bei Lieferungen in Drittstaaten und in andere EU-Mitgliedstaaten. Die Lieferungen in Drittstaaten werden bekanntlich als Ausfuhrlieferungen bezeichnet. Die Steuerbefreiung ist in § 6 UStG geregelt. Lieferungen in andere EU-Mitgliedstaaten sind steuerbefreit nach § 6a UStG. Insbesondere die innergemeinschaftlichen Lieferungen gelten in der Praxis als sehr missbrauchsanfällig. Sie sind häufig Streitgegenstand in Prüfungen der Finanzverwaltung und bei Finanzgerichtsverfahren.

Die Steuerbefreiungen für Ausfuhrlieferungen und innerg...

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