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Änderung des Orts der sonstigen Leistung ab 2010 und die Auswirkungen auf die Buchführung
Mehrwertsteuer-Paket
Das mit dem Jahressteuergesetz 2009 umgesetzte Mehrwertsteuer-Paket umfasst im Wesentlichen ab 2010 anzuwendende Änderungen zum Ort der sonstigen Leistung sowie zum Vorsteuer-Vergütungsverfahren in der EU. Zudem ergeben sich verfahrensrechtliche Neuerungen bei den umsatzsteuerlichen Meldepflichten und Auswirkungen auf das sog. Reverse-Charge-Verfahren. Jüngst erging hierzu ein Anwendungsschreiben des BMF, das jedoch die für die Praxis wichtigsten Fragen ausklammert . Gleichwohl erfordern die Neuregelungen Anpassungen in Buchführung und Rechnungswesen in den Unternehmen. Der Beitrag befasst sich deshalb vorwiegend mit den in der Praxis wichtigen Themen und geht kurz auf das BMF-Schreiben ein.
I. Bisherige Regelung zur Ortsbestimmung bei sonstigen Leistungen
[i]Bisher: Ort des leistenden UnternehmersBisher werden sonstige Leistungen grundsätzlich am Ort des leistenden Unternehmers erbracht und unterliegen dort der Umsatzsteuer. Ausnahmen stellen dar
sonstige Leistungen im Zusammenhang mit Grundstücken, z. B. Vermietung, Bauleistungen,
sog. tätigkeitsortbezogene Leistungen, z. B. Schulungen, Reparaturen,
Vermittlungsleistungen und
die sog. Katalogleistungen, z. B. Beratungsleis...