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Gewerblicher Rechtsschutz | Unzulässige Beeinträchtigung der Entscheidungsfreiheit von Beratern durch Werbung
Eine Werbeaktion für die Vermittlung des Erwerbs von Vorratsgesellschaften, bei der den als Vermittlern angesprochenen Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern für die Vermittlung die Teilnahme an einem Gewinnspiel mit einem attraktiven Gewinn (hier: Smart-Cabriolet) angeboten wird, ist unlauter i. S. von § 3, § 4 Nr. 1 UWG, weil sie geeignet sein soll, die Entscheidungsfreiheit durch unangemessenen unsachlichen Einfluss zu beeinträchtigen. Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V. klagte daher erfolgreich auf Unterlassung.