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Insolvenzrecht | Kein Auskunftsanspruch über Zahlungen an das Finanzamt
Die Insolvenzordnung vermittelt dem Insolvenzverwalter keinen Auskunftsanspruch gegen Gläubiger (hier: ein Finanzamt), die im Wege der Insolvenzanfechtung in Anspruch genommen werden sollen. Allerdings kann der Auskunftsanspruch des Insolvenzverwalters gegen Gläubiger des Insolvenzschuldners wegen möglicher Anfechtungsansprüche dort bestehen, wo der Anfechtungsanspruch bereits dem Grunde nach feststeht und es nur noch um die nähere Bestimmung von Art und Umfang des Anspruchs geht. Im Streitfall standen für den fraglichen Zeitraum keine anfechtbaren Rechtshandlungen fest. Die auf bloße Verdachtsmomente gestützte Klage auf Auskunft hatte daher keinen Erfolg, zumal sie nicht etwaige steuerliche Rechte der Insolvenzschuldnerin wahren, sondern zugunsten der Gläubiger Zahlungen der Schuldnerin – nach Anfechtung...