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BFH 23.7.2009 V R 66/07, NWB 40/2009 S. 3085

Umsatzsteuer | Keine Vorsteuerpauschalierung für Übersetzer

Das ist in folgenden Leitsätzen zusammengefasst: (1) Die Vorsteuerpauschalierung zum Zwecke der Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens nach § 23 UStG i. V. mit § 70 UStDV für bestimmte Berufsgruppen erfordert, dass das Finanzamt den Unternehmer leicht und eindeutig einer der in § 70 UStDV genannten Berufsgruppe zuordnen kann. (2) Übersetzer sind keine „Schriftsteller” im Sinne der Anlage zu den §§ 69 und 70 UStDV Abschn. A IV. Nr. 5. Eine einzelfallorientierte Zuordnung von Übersetzern zu dieser Berufsgruppe oder von Untergruppen der Übersetzer (Literaturübersetzer, Fachübersetzer), je nach der Übersetzungstiefe oder dem wissenschaftlichen Gehalt der Übersetzung, widerspricht dem Vereinfachungszweck.

Anmerkung:

Für die Praxis ergibt sich aus der Entscheidung, dass der Katalog der zur Vorsteuerpau...

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