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Umsatzsteuer | Keine Vorsteuerpauschalierung für Übersetzer
Das ist in folgenden Leitsätzen zusammengefasst: (1) Die Vorsteuerpauschalierung zum Zwecke der Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens nach § 23 UStG i. V. mit § 70 UStDV für bestimmte Berufsgruppen erfordert, dass das Finanzamt den Unternehmer leicht und eindeutig einer der in § 70 UStDV genannten Berufsgruppe zuordnen kann. (2) Übersetzer sind keine „Schriftsteller” im Sinne der Anlage zu den §§ 69 und 70 UStDV Abschn. A IV. Nr. 5. Eine einzelfallorientierte Zuordnung von Übersetzern zu dieser Berufsgruppe oder von Untergruppen der Übersetzer (Literaturübersetzer, Fachübersetzer), je nach der Übersetzungstiefe oder dem wissenschaftlichen Gehalt der Übersetzung, widerspricht dem Vereinfachungszweck.
Für die Praxis ergibt sich aus der Entscheidung, dass der Katalog der zur Vorsteuerpau...