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Lohnsteuer | Fahrten mit dem Firmenwagen bei „Home-Office”
Die OFD Frankfurt nimmt mit Verfügung v. Stellung zu den Fragen, unter welchen Voraussetzungen ein häusliches Arbeitszimmer als regelmäßige Arbeitsstätte eines Arbeitnehmers anzusehen ist und welche Folgerungen sich daraus auf Fahrten mit dem vom Arbeitgeber überlassenen Firmenwagen zu einer weiteren regelmäßigen Arbeitsstätte ergeben. Das häusliche Arbeitszimmer des Arbeitnehmers ist grds. keine regelmäßige Arbeitsstätte, da es keine betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers ist. Eine andere Beurteilung ist jedoch gerechtfertigt, wenn der Arbeitgeber das Arbeitszimmer in der Wohnung des Arbeitnehmers anmietet und anschließend dem Arbeitnehmer wieder überlässt und wenn dies aus betrieblichen Gründen geschieht. Sucht der Arbeitnehmer mit regelmäßiger Arbeitsstätte im „Home-Office” den Betr...