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Bilanzierung | Abzinsung von Schadenrückstellungen der Versicherungsunternehmen
Nach dem (BStBl 2000 I S. 1218) können Versicherungsunternehmen Schadenrückstellungen nach einem Pauschalverfahren abzinsen. Die Anwendbarkeit dieser Pauschalregelung ist zeitlich begrenzt (vgl. BStBl 2005 I S. 819). Nach dem wird die zeitliche Anwendbarkeit der Pauschalregelung zur Abzinsung von Schadenrückstellungen der Versicherungsunternehmen erneut verlängert. Rn. 15 des wird wie folgt gefasst: „Die Pauschalregelung kann für Wirtschaftsjahre in Anspruch genommen werden, die vor dem enden. Geben neue Erkenntnisse Anlass, das Pauschalverfahren zu ändern, wird das BMF-Schreiben entsprechend angepasst.”