Zur Mitwirkung des inländischen Stpfl. beim Nachweis von Unterhaltsleistungen an Angehörige in Serbien
Leitsatz
1) Der Nachweis der tatsächlichen Unterhaltszahlung an einen Unterhaltsempfänger im Ausland kann durch eindeutige Auszahlungsbelege
sowie nachgewiesene Auslandsreisen zu dem Unterhaltsempfänger und Überweisungen auf das Konto einer mit dem Unterhaltsempfänger
in einem Haushalt lebenden weiteren Person erbracht werden. Es ist nicht erforderlich, dass der Unterhaltsempfänger in diesem
Fall selbst über ein Konto verfügt.
2) Ist der Kontoinhaber allerdings selbst nicht unterhaltsberechtigt, ist sein unterstellter Anteil (nach Köpfen) an den Unterhaltsleistungen
i.S. von § 33a EStG von der Summe der Leistungen abzuziehen.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): EFG 2009 S. 1948 Nr. 23 EStB 2010 S. 113 Nr. 3 IAAAD-28893
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