Frage der ust-lichen Einordnung einer Händlergarantie zum Gebrauchtwagenverkauf als eigenständige Leistung oder unselbständige
Nebenleistung
Leitsatz
Bei einer Eigengarantie des Händlers, bei der dem Kunden ausschließlich ein Garantieanspruch gg. den Händler zusteht, ist
die Garantiegewährung als unselbständige Nebenleistung zu dem jeweiligen Fahrzeugkauf anzusehen, weil insofern eine untrennbare
Verbindung zu diesem Fahrzeugkauf besteht, der die Vereinbarung der Händlergarantie hinter dem Ganzen zurücktreten lässt,
als durch die Händlergarantie (lediglich) die ursprüngliche Werksgarantie verlängert wird.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2009 S. 2068 Nr. 24 NWB-Eilnachricht Nr. 37/2009 S. 2868 YAAAD-28892
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