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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 6 K 167/08

Gesetze: UStG § 4 Nr. 14

Umsatzsteuerfreiheit: Yoga-Kurse als Heilbehandlungsleistungen

Leitsatz

Yoga-Kurse stellen grundsätzlich keine Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin i. S. d. § 4 Nr. 14 UStG dar.

Das gilt auch, soweit Krankenkassen Yoga-Kurse als gesundheitsfördernde Maßnahmen im Bereich der Primärprävention i. S. d. § 20 SGB V anerkennen und Kostenerstattung leisten.

Erforderlich für die Anerkennung als Heilbehandlung wäre eine ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit einer Kursteilnahme.

Anschluss an (nv); vom XI R 53/06 (BFHE 221, 399, BStBl II 2008, 647).

Fundstelle(n):
XAAAD-28888

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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 03.07.2009 - 6 K 167/08

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