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FG Berlin-Brandenburg Urteil v. - 12 K 9048/06 B EFG 2009 S. 1990 Nr. 24

Gesetze: AO § 69, AO § 34, UStG 1999 § 17 Abs. 2 Nr. 1, UStG 1999 § 17 Abs. 1 S. 2, UStG 1999 § 17 Abs. 1 S. 3, UStG 1999 § 18 Abs. 3

Haftungsinanspruchnahme eines GmbH-Geschäftsführers wegen unrichtiger Vorsteueranmeldungen

Leitsatz

Einem GmbH-Geschäftsführer ist keine gem. § 69 i. V. m. § 34 AO haftungsbegründende Pflichtverletzung bei der Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung vorzuwerfen, wenn die zur Berichtigung der angemeldeten Vorsteuern führende Zahlungsunfähigkeit der GmbH erst nach Ablauf des maßgeblichen Voranmeldungszeitraumes eingetreten ist. Dies fiel aber wegen der zwischenzeitlichen Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters nicht mehr in die Verantwortlichkeit des Klägers.

Fundstelle(n):
BBK-Kurznachricht Nr. 9/2010 S. 403
DStRE 2010 S. 129 Nr. 2
EFG 2009 S. 1990 Nr. 24
WAAAD-28858

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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 15.07.2009 - 12 K 9048/06 B

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