Haftungsinanspruchnahme eines GmbH-Geschäftsführers wegen unrichtiger Vorsteueranmeldungen
Leitsatz
Einem GmbH-Geschäftsführer ist keine gem. § 69 i. V. m. § 34 AO haftungsbegründende Pflichtverletzung bei der Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung
vorzuwerfen, wenn die zur Berichtigung der angemeldeten Vorsteuern führende Zahlungsunfähigkeit der GmbH erst nach Ablauf
des maßgeblichen Voranmeldungszeitraumes eingetreten ist. Dies fiel aber wegen der zwischenzeitlichen Bestellung eines vorläufigen
Insolvenzverwalters nicht mehr in die Verantwortlichkeit des Klägers.
Fundstelle(n): BBK-Kurznachricht Nr. 9/2010 S. 403 DStRE 2010 S. 129 Nr. 2 EFG 2009 S. 1990 Nr. 24 WAAAD-28858
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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 15.07.2009 - 12 K 9048/06 B
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