Gesonderte und einheitliche Feststellung von
Besteuerungsgrundlagen für die Umsatzsteuer bei
Bauherrengemeinschaften
Anforderungen an Rechnungsausstellung
für den Vorsteuerabzug
Leitsatz
1. Die gesonderte und einheitliche
Feststellung der Besteuerungsgrundlagen für die Umsatzsteuer ist auch dann
zulässig, wenn nur bei zwei Mitgliedern einer Bauherrengemeinschaft
Vorsteuerbeträge aus Eingangsleistungen abziehbar sind und
zahlenmäßig nur geringfügige Vorsteuerbeträge aus an die
Gemeinschaft adressierten Rechnungen angefallen sind.
2. Ist für die
Vorsteueraufteilung die Prüfung eines aufwändigen Vertragswerks
erforderlich, liegt kein Fall von geringer Bedeutung vor und ist die gesonderte
Feststellung zur Sicherstellung der einheitlichen Rechtsanwendung geboten.
3. Der Vorsteuerabzug aus einer
Rechnung ist u. a, dann ausgeschlossen, wenn diese kein Leistungsdatum
enthält und nicht eindeutig und leicht erkennen lässt, wer leistender
Unternehmer ist.
Fundstelle(n): EFG 2010 S. 18 Nr. 1 YAAAD-28853
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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 13.07.2009 - 9 K 296/06
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