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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 3 K 4125/08 EFG 2009 S. 1900 Nr. 23

Gesetze: AO § 173 Abs. 1 Nr. 2, EStG § 4 Abs. 3

Grobes Verschulden i. S. d. § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO bei der Erstellung einer Einnahmen-Überschussrechnung durch einen Steuerberater

Leitsatz

1. Bei der Anwendung des § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO ist dem Steuerpflichtigen ein grobes Verschulden seines steuerlichen Beraters zuzurechnen, an den hinsichtlich der zu erwartenden Sorgfalt erhöhte Anforderungen zu stellen sind.

2. In der fehlenden EDV-Unterstützung bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung durch einen Steuerberater liegt für sich genommen kein grobes Verschulden.

3. Eine fehlende Vollständigkeitskontrolle der Summen- und Saldenlisten der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben ist als grobe Sorgfaltswidrigkeit zu qualifizieren.

Fundstelle(n):
BBK-Kurznachricht Nr. 4/2010 S. 144
EFG 2009 S. 1900 Nr. 23
JAAAD-28845

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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 28.05.2009 - 3 K 4125/08

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