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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 16 K 4273/07 E

Gesetze: EStG § 1 Abs. 4EStG § 10 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. aEStG § 10 Abs. 4EStG § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. aEStG § 49 Abs. 1 Nr. 7EStG § 50 Abs. 1 Satz 4 EG Art. 12 EG Art. 18 EG Art. 39 DBA NiederlandeArt. 12 Abs. 2 DBA Niederlande Art 12 Abs. 3 Nr. 1

Berücksichtigung von Krankenversicherungsbeiträgen und Pflegeversicherungsbeiträgen als Sonderausgaben im Rahmen der Veranlagung zur beschränkten Steuerpflicht

Leitsatz

  1. Die Versagung des Sonderausgabenabzugs im Rahmen der Veranlagung als beschränkt Steuerpflichtiger verstößt nicht gegen Gemeinschaftsrecht.

  2. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sind als personen- und familienbezogene Abzugsbeträge bei beschränkt Steuerpflichtigen in Gänze im Ansässigkeitsstaat zu berücksichtigen. Eine proportionale Aufteilung entsprechend der Herkunft der bezogenen Einkünfte kommt nicht in Betracht.

Fundstelle(n):
UAAAD-28837

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 14.05.2009 - 16 K 4273/07 E

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