Einheitliche Beurteilung von Entschädigungsleistungen; Zusammenballung bei Zahlungen aufgrund eines Sozialplans
Leitsatz
1) Werden in einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses
mehrere in sachlicher und/oder in rechtlicher Hinsicht unterschiedliche Entschädigungsleistungen zugesagt, sind diese einheitlich
zu beurteilen.
2) Eine Zusammenballung von Einkünften liegt grundsätzlich nicht vor, wenn die einheitlich zu beurteilenden Abfindungszahlungen
über mehrere Jahre verteilt zufließen.
3) Ein über mehrere Jahre verteilter Zufluss von Abfindungszahlungen steht der Anwendung der Steuerermäßigung des § 34 EStG
nur dann nicht entgegen, wenn neben der Hauptentschädigungsleistung in späteren Veranlagungszeiträumen aus Gründen der sozialen
Fürsorge für eine gewisse Übergangszeit Entschädigungszusatzleistungen gewährt werden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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