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VO EG Nr. 207/2009 Artikel 106

Titel X: Zuständigkeit und Verfahren für Klagen, die Gemeinschaftsmarken betreffen

Abschnitt 3: Sonstige Streitigkeiten über Gemeinschaftsmarken

Artikel 106 Ergänzende Vorschriften über die Zuständigkeit der nationalen Gerichte, die keine Gemeinschaftsmarkengerichte sind