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Erlass der Einkommensteuer nach § 50 Abs. 4 EStG für auftretende beschränkt steuerpflichtige Künstler im Rahmen des Projekts Ruhr.2010
Das – 24 – V B 5 bekannt gemacht, dass die obersten Finanzbehörden der Länder mit Zustimmung des BMF beschlossen haben, gem. § 50 Abs. 4 EStG die Einkommensteuer sowie den Solidaritätszuschlag für Vergütungen zu erlassen, die beschränkt einkommensteuerpflichtige Künstler für ihre Mitwirkung an den Veranstaltungen der „Ruhr.2010 – Essen für das Ruhrgebiet” erhalten.