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Berechtigung zum Erlass eines Steuerbescheids im Rahmen des Insolvenzverfahrens
Das FA ist berechtigt, in einem laufenden Insolvenzverfahren einen Umsatzsteuerbescheid zu erlassen, in dem eine negative Umsatzsteuer für einen Besteuerungszeitraum vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens festgesetzt wird, wenn sich daraus keine Zahllast ergibt (Bezug: § 251 Abs. 2 Satz 1 AO; § 87 InsO; § 240 ZPO).
Praxishinweise: Da nach § 87 InsO die Insolvenzgläubiger ihre Forderungen nur nach den Vorschriften über das Insolvenzverfahren verfolgen können, kann das FA Steuer forderungen nur durch Anmeldung zur Tabelle geltend machen; der Erlass von Steuerbescheiden, in denen eine Steuerschuld festgesetzt wird, ist unzulässig. Wird aber mit einem Steuerbescheid eine negative Umsatzsteuer (Erstattungsbetrag) festgesetzt und entsteht auch keine Zahllast aus dieser Festsetzung, so ergibt sich unter keinem Gesichtspunkt...