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Verzinsung des Steueranspruchs: Feststellung des rückwirkenden Ereignisses
Die Entscheidung darüber, ob die Änderung eines Gewinnfeststellungsbescheids auf einem rückwirkenden Ereignis i. S. von § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO und damit zugleich auch auf einem rückwirkenden Ereignis i. S. von § 233a Abs. 2a AO beruht, ist im Feststellungsverfahren zu treffen (Bezug: § 175 Abs. 1 Nr. 2, § 179 Abs. 3, § 233a Abs. 2a, § 239 AO; § 16 EStG).
Praxishinweise: Die Feststellung, ob die Änderung auf einem rückwirkenden Ereignis beruht, hat Einfluss auf den Zinslauf nach § 233a Abs. 2a AO, weshalb hierüber im Feststellungsverfahren zu entscheiden ist. Der Feststellungsbescheid ist insoweit Grundlagenbescheid für den Zinsbescheid. Eine unterlassene Feststellung dieser Bemessungsgrundlage kann ggf. in einem Ergänzungsbescheid nachgeholt werden.