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Entwurf des Deutschen Rechnungslegungs Änderungsstandards Nr. 5
Die Verabschiedung und Verkündung des Bilanzrechtmodernisierungsgesetzes in diesem Jahr erfordert die Anpassung einer Reihe von Standards an die geänderten gesetzlichen Grundlagen. Vor diesem Hintergrund hat der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) den Entwurf des Deutschen Rechnungslegungs Änderungsstandards Nr. 5 (E-DRÄS 5) http://www.standardsetter.de/drsc/docs/press_releases/090911_E-DRAES_5.pdf verabschiedet. E-DRÄS 5 schlägt den aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen entsprechende Anpassungen an der Vorschriften zum Lagebericht (DRS 5, DRS 5-10, DRS 5-20, DRS 15 und DRS 15a) vor. Stellungnahmen zum E-DRÄS 5 können bis zum beim DRSC eingereicht werden.