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StuB 18/2009 S. 698

Entwurf einer Rückstellungsabzinsungsverordnung

Das BMJ hat den Entwurf einer auf § 253 Abs. 2 HGB gestützten Verordnung über die Ermittlung und Bekanntgabe der Sätze zur Abzinsung von Rückstellungen (RückstellungsabzinsungsverordnungRückAbzinsV) vorgelegt. Rückstellungen sind künftig nach § 253 Abs. 2 HGB in der durch das BilMoG novellierten Fassung abzuzinsen. Die entsprechenden Abzinsungszinssätze sind dabei einheitlich von der Deutschen Bundesbank zu ermitteln und für die Praxis verbindlich. Die Ermittlungsmethodik hierfür sowie die Veröffentlichungsmodalitäten sollen durch den nunmehr vorgelegten Entwurf einer Rechtsverordnung des BMJ im Zusammenwirken mit der Deutschen Bundesbank festgelegt werden. Zur ergänzenden Information wird gleichzeitig eine erste, derzeit noch unverbindliche Zinssatzberechnung der Deutschen Bundesbank auf der Grundlage des Verordnungsentwurfs bekannt gemacht. Das BMJ strebt den...

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