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NWB-BB Nr. 10 vom Seite 318

FAQs zur Fortbestehensprognose

Diese Anforderungen sollten Sie bei der Erstellung erfüllen

von RA/StB/FAInsR/FAStR CVA Cornelius Nickert, Offenburg

Durch das Finanzmarkt-Stabilisierungsgesetz (FMStG) wurde der Überschuldungsbegriff der Insolvenzordnung geändert. Nunmehr gilt wieder der Überschuldungsbegriff, wie er zur Zeit der Konkursordnung galt. Demnach ist eine Gesellschaft dann nicht überschuldet, wenn entweder das Vermögen die Schulden deckt oder wenn eine positive Fortführungsprognose besteht. Eine positive Fortbestehens- bzw. Führungsprognose setzt zum einen den Fortführungswillen des Unternehmers und zum anderen die Fortführungsfähigkeit des Unternehmens voraus. Gerade in der aktuellen Wirtschaft sind Sie als Berater gefordert, diese Neuregelungen anzuwenden und alle Anforderungen an die Fortbestehensprognose zu erfüllen. Der folgende Beitrag beantwortet Ihnen hierzu die wichtigsten Fragen.

I. Wann besteht für eine Firma eine positive Fortbestehensprognose?

Nach zwar nicht unumstrittener, aber herrschender Auffassung ist für eine positive Fortbestehensprognose erforderlich, dass im Prognosezeitraum zu keinem Zeitpunkt Zahlungsunfähigkeit eintritt. Die Prüfung der Fortbestehensprognose ist also gleichzeitig die Prüfung der (drohenden) Zahlungsunfähigkeit. Um zu einer positiven Fortbestehensprognose zu...

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