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NWB-BB Nr. 10 vom Seite 316

Sind Darlehensausfälle in der Krise steuerlich berücksichtigungsfähig?

Kompakter Überblick vor dem Hintergrund des MoMiG

von RA Dirk Beyer und WP/StB Christoph Kneip, beide Bergisch Gladbach

In der jetzigen Wirtschaftskrise besteht für GmbH-Gesellschafter, die der GmbH ein Darlehen gewähren, ein erhöhtes Risiko, mit diesem Darlehen auszufallen. Daher sollten Sie die Voraussetzungen kennen, unter denen ein Darlehensausfall steuermindernd berücksichtigt werden kann. Hierbei sind die Auswirkungen des neuen GmbH-Rechts (MoMiG) zu beachten.

I. GmbH-Anteile im Privat- oder Betriebsvermögen?

Eine wichtige Weichenstellung liegt in der Unterscheidung, ob es sich bei den GmbH-Anteilen um Anteile

  • im Privatvermögen i. S. des § 17 EStG oder

  • in einem Betriebsvermögen

handelt. Ein Anteil i. S. des § 17 EStG setzt eine Beteiligung von mindestens 1 % während der letzten fünf Jahre voraus. Wenn diese Beteiligungsschwelle nicht erreicht wird, ist eine steuerliche Berücksichtigung des Darlehensausfalls ausgeschlossen.

II. Anteile i. S. des § 17 EStG

Zunächst soll die Rechtslage für Anteile i. S. des § 17 EStG beleuchtet werden.

1. Nachträgliche Anschaffungskosten

Hat ein Gesellschafter seiner GmbH ein Darlehen gewährt und fällt die Darlehensforderung aufgrund von Zahlungsschwierigkeiten der Gesellschaft aus, führt dies beim Gesellschafter ggf. zu nachträglichen Anschaffungskosten (AK) ...

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