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Vereinfachtes Ertragswertverfahren noch zeitgemäß?
Die Länder haben Erlasse zum neuen Erbschaftsteuer- und Bewertungsrecht veröffentlicht. Sie enthalten wichtige Konkretisierungen zur Gesetzesreform. Bei der Unternehmensbewertung sorgt der Ländererlass hingegen nicht für die erhoffte Rechtssicherheit. Grund: Das häufig verwendete vereinfachte Ertragswertverfahren führte – da pauschal die letzten 3 Jahre betrachtet wurden – i. d. R. zu recht hohen Unternehmenswerten. Die Situation hat sich durch die Wirtschaftskrise jedoch geändert: Da mit sinkenden Umsätzen und Erträgen in Zukunft gerechnet werden muss, wären Bewertungsverfahren sinnvoll, die diese zukünftige Entwicklung berücksichtigen. Wie das Handelsblatt am auf S. 15 berichtet, sind diese Bewertungsverfahren aber nach dem Ländererlass riskant. Dem Steuerpflic...