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Die Grundstücksbewertung von Wohngrundstücken
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB IAAAD-28118 Der in ständiger Rechtsprechung des BFH geprägte Begriff der „Wohnung” wurde in das Bewertungsgesetz aufgenommen. Dieser Wohnungsbegriff ist für die Bewertung von Wohngrundstücken uneingeschränkt maßgebend. Dies gilt für die Einheitsbewertung des Grundvermögens, für die Feststellung des Grundbesitzwerts und für die Feststellung des Grundstückswerts. Innerhalb der Gruppe der Wohngrundstücke richtet sich die Zuordnung einer wirtschaftlichen Einheit zu einer Grundstücksart regelmäßig nach der Anzahl der Wohnungen und/oder dem Verhältnis der Wohnfläche zur Nutzfläche. Für die Berechnung ist auf die tatsächliche Nutzung am Bewertungsstichtag abzustellen.
Fallvariante I: Einfamilienhaus
[i]Eine Wohnung: EinfamilienhausZu den Einfamilienhäusern rechnen alle Wohngrundstücke mit einer Wohnung. Befinden sich in einem Gebäude weitere Wohnräume, die keine Wohnung im Sinne des BewG darstellen, beeinträchtigt dies die Zuordnung zum Einfamilienhaus nicht. Gleiches gilt für ein Arbeitszimmer, selbst wenn dies ausschließlich im Rahmen der beruflichen Tätigkeit genutzt wird. Ein Wohngrundstück ist auch im Falle einer Mitbenutzung zu gewerblichen (öffentlichen) oder freiberuflichen Zwecken der Grundstückshauptgrupp...