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Einkommensteuer | Anspruch auf die Altersvorsorgezulage bei mittelbarer Berechtigung
Nach dem hat der nur mittelbar zulageberechtigte Ehegatte (nur) dann einen Anspruch auf eine Altersvorsorgezulage, wenn er einen Altersvorsorgevertrag abgeschlossen hat. Das Bestehen einer entsprechenden betrieblichen Altersversorgung reicht nicht aus. – Zur erforderlichen Nachbesserung der Riester-Rente aufgrund des NWB PAAAD-28240 s. auch Hilbertz, NWB 2009 S. 3016 (in diesem Heft).