Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Mehrwertdienste bei inländischen/grenzüberschreitenden Sachverhalten
Beurteilung der Leistungsbeziehungen bei Telekommunikationsdienstleistungen
[i] Bayerisches Landesamt für Steuern, Verfügung v. 15. 5. 2009 - S 7117.1.1-5 St 34M NWB HAAAD-22609 Nach dem Telekommunikationsgesetz besteht für die Betreiber eines Telekommunikationsdienstes die Pflicht, auch über Leistungen anderer Netzbetreiber abzurechnen. Die Abrechnung muss die Voraussetzungen des § 45h Abs. 1 TKG erfüllen. Damit werden durch das Telekommunikationsgesetz die tatbestandlichen Voraussetzungen der Dienstleistungskommission i. S. des § 3 Abs. 11 UStG herbeigeführt. Nachfolgend wird untersucht, ob diese Beurteilung sowohl bei inländischen als auch bei ausländischen Sachverhalten anwendbar ist.
I. Leistungsbeurteilung bei Mehrwertdiensten – Annahme einer Dienstleistungskommission
[i]AnwendungsfälleMehrwertdienste im Bereich der Telekommunikation kommen bei Informationsdiensten (Wetterbericht, Börsendaten etc.), Beratungsdiensten, wie z. B. der Astrologie oder der allgemeinen Lebensberatung, und nicht zuletzt in der Erotikbranche zur Anwendung.
[i]LeistungsketteBeispielhaft für einen Anbieter in der allgemeinen Lebensberatung wird eine Leistungskette aufgebaut, bei der die Dienstleistungen des eigentlichen Beraters über einen Mehrwertdiensteanbieter (MDA) unter Zuhilfenahme eines Verbindungsnetzbetreibers (VNB), der die Abrechnung vornimmt, an den Endkunden abgegeben w...