Anwendbarkeit des § 14c Abs. 2 UStG bei Kleinbetragsrechnungen eines Kleinunternehmers
Leitsatz
Die Angabe des Steuersatzes neben dem Bruttoleistungsentgelt in einer Kleinbetragsrechnung stellt keinen gesonderten Umsatzsteuerausweis
im Sinne des § 14c Abs. 2 UStG dar.
Der Steuerbetrag nach § 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 8 UStG muss als Geldbetrag genannt und – beispielsweise durch die Bezeichnung
„Steuer” – als Steuerbetrag gekennzeichnet sein. Die Angabe des Steuersatzes in Kleinbetragsrechnungen erfüllt diese Voraussetzungen
nicht.
Die Korrelation zwischen einem eventuellen Vorsteuerabzug beim Leistungsempfänger und der Umsatzsteuer führen nicht zu einer
Ausweitung des Tatbestandes des § 14c Abs. 2 UStG auf Kleinbetragsrechnungen von Kleinunternehmern.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2009 S. 1789 Nr. 21 KÖSDI 2009 S. 16758 Nr. 12 StuB-Bilanzreport Nr. 1/2010 S. 28 GAAAD-28175
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Online-Dokument
Hessisches Finanzgericht, Urteil v. 25.06.2009 - 6 K 565/09
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