Erlass der Umsatzsteuer auf Restaurationsleistungen auf Fährschiffen aus sachlichen Billigkeitsgründen
Leitsatz
Die Umsatzbesteuerung von Restaurationsleistungen auf Fährschiffen bis zur Einführung der Steuerbefreiung es § 4 Nr. 6e UStG
widerspricht nicht den Wertungen des Gesetzes und gebietet keinen Erlass aus sachlichen Billigkeitsgründen nach § 227 AO.
Die Verwaltungsanweisung eines Landes führt nicht zu einer Selbstbindung des Ermessens der Verwaltung eines anderen Landes.
Es entspricht nicht der Billigkeit, einen Erlass von der Bestandskraft der jeweiligen Steuerfestsetzung abhängig zu machen.
Fundstelle(n): WAAAD-28174
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Hessisches Finanzgericht, Urteil v. 10.06.2009 - 6 K 556/03