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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 6 K 441/08 EFG 2009 S. 1853 Nr. 22

Gesetze: GewStG § 3 Nr. 20 Buchst. c

Gewerbesteuerbefreiung der Organträgerin erstreckt sich nicht auf Organgesellschaft

Leitsatz

  1. Zu den Grundsätzen einer gewerbesteuerlichen Organschaft.

  2. Die Befreiung einer Organgesellschaft von der GewSt erstreckt sich auch dann nicht auf eine andere Organgesellschaft desselben Organkreises, die die Befreiungsvoraussetzungen ihrerseits nicht erfüllt, wenn die Tätigkeiten der Gesellschaften sich gegenseitig ergänzen.

  3. Die tatbestandlichen Voraussetzungen einer gesetzlichen Steuerbefreiung müssen von der jeweiligen Organgesellschaft selbst erfüllt werden.

  4. Auch bei der Fiktion einer gewerbesteuerrechtlichen Organschaft bilden die eingegliederten KapG (Organgesellschaften) und das andere Unternehmen (Organträger) kein einheitliches Unternehmen.

Fundstelle(n):
DStRE 2010 S. 105 Nr. 2
EFG 2009 S. 1853 Nr. 22
EStB 2010 S. 30 Nr. 1
MAAAD-28173

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 19.03.2009 - 6 K 441/08

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