Besteuerung von Garantiedividenden, die auf steuerverstrickte Anteile entfallen
Leitsatz
Werden Anteile an einer KapG veräußert, die der Veräußerer durch eine Sacheinlage unter dem Teilwert erworben hat, so gilt
der Betrag, um den der Veräußerungspreis nach Abzug der Veräußerungskosten die AK übersteigt, als Veräußerungsgewinn i. S.
des § 16 EStG.
Diese Rechtsfolgen treten ohne Veräußerung der Anteile u. a. auch dann ein, wenn Beträge aus dem steuerlichen Einlagekonto
i. S. des § 27 KStG ausgeschüttet/zurückgezahlt werden, soweit diese Bezüge nicht die Voraussetzungen des § 20 Abs. 1 Nr. 1
oder 2 EStG erfüllen.
Auf Garantiedividenden, die auf steuerverstrickte Anteile entfallen, findet das Halbeinkünfteverfahren keine Anwendung.
Fundstelle(n): DStRE 2010 S. 65 Nr. 2 EFG 2009 S. 1963 Nr. 23 IAAAD-28157
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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 11.12.2008 - 1 K 26/06
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