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Entwicklungen bei der verhaltensbedingten Kündigung
Viel Wirbel um Pfandbons für 1,30 €
Die öffentliche Diskussion über den Fall „Emily”, eine Supermarktkassiererin, der wegen des Verdachts des Diebstahls zweier Pfandbons fristlos gekündigt worden war, ist leider nicht geeignet, ein zutreffendes Bild von der Rechtsprechung zur verhaltensbedingten Kündigung abzugeben. Der vorliegende Beitrag zeigt auch die Parameter dieser Entscheidung auf, nämlich die Fragen „Wann reicht der Verdacht zur Kündigung?” (dazu unter V), „Rechtfertigt der Diebstahl immer die Kündigung, egal wie wertlos die Ware war?” (unter IV, Diebstahl) und „Was passiert, wenn der Arbeitnehmer im Prozess auch noch lügt?” Dabei werden strukturiert die maßgeblichen Rechtsfragen gerade im Hinblick auf den Beratungsbedarf der steuerberatenden Berufe dargestellt und die maßgeblichen Entscheidungen der Obergerichte zitiert.
I. Grundsätze
[i]Verhaltensbedingte Kündigung setzt arbeitsvertragswidriges Verhalten vorausDie verhaltensbedingte Kündigung setzt voraus, dass der Arbeitnehmer sich arbeitsvertragswidrig verhält. Er muss also Pflichten verletzt haben, die sich aus dem Arbeitsvertrag ergeben. Von der personenbedingten Kündigung unterscheidet sich die verhaltensbedingte Kündigung dadurch, dass verhaltensbedingte Gründe vom Arbeitnehmer abgestellt werden...