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Auswirkungen der Verzögerung bei der Briefzustellung durch die Deutsche Post AG auf das Besteuerungsverfahren
Viele Privat- und Geschäftskunden kritisieren derzeit die Deutsche Post AG wegen der eingeschränkten Postzustellung an Montagen. Die Deutsche Post AG hat in den Sommerwochen 16 der 82 Briefverteilzentren geschlossen. Dadurch werden überregionale Briefe sonntags nur noch eingeschränkt sortiert und folglich teilweise erst am Dienstag (statt wie bisher am Montag) zugestellt. Welche Bedeutung hat die Einschränkung der Postzustellung durch die Deutsche Post AG für die Bekanntgabe von Steuerverwaltungsakten und für die Übermittlung fristgebundener Schriftsätze an Finanzbehörden und Finanzgerichte?
Sagen Sie uns Ihre Meinung unter www.nwb-community.de können Sie an der Diskussion teilnehmen.
Der Kommentar
Bekanntgabe von Steuerverwaltungsakten: Die Finanzverwaltung versendet Steuerverwaltungsakte, also insbesondere Steuerbescheide und Einspruchsentscheidungen, typischerweise mit „einfacher” Post. In den meisten Bundesländern dürfte die Briefzustellung durch die Deutsche Post AG erfolgen, vereinzelt werden aber auch andere Briefzustellunternehmen beauftragt.
Bei einer Bekanntgabe durch einfachen Brief gilt ein Steuerverwaltungsakt nach § 122 Abs. 2 AO grds. am dri...BStBl 2003 II S. 898