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Umsatzsteuer | Durchführung von Kanutouren für Schulklassen nicht umsatzsteuerfrei
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Die Durchführung von Kanutouren für Schulklassen ist keine „Aufnahme” der Jugendlichen für Erziehungs-, Ausbildungs- oder Fortbildungszwecke i. S. der in § 4 Nr. 23 UStG geregelten Steuerbefreiung, wenn die Gesamtverantwortung bei den Lehrern verbleibt; die teilweise Übernahme von Betreuungsleistungen reicht insoweit nicht aus. (2) Für die Anerkennung einer anderen Einrichtung i. S. von Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. h und i der 6. EG-RL reichen vertragliche Vereinbarungen zwischen der Einrichtung und einer Schule allein nicht aus. [i]NWB F. 7 S. 7109