Tarifierung eines LCD-Graustufenmonitors - Mustereinspruch
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Ist ein Graustufenmonitor, der konstruktionsmäßig auf die speziellen Zwecke von Radiodiagnose-Systemen abgestimmt, für das Funktionieren solcher Systeme jedoch entbehrlich ist, als gesondert gestellte Einheit i. S. der Anm. 5 B a zu Kapitel 84 KN zu behandeln oder ist er Teil eines Radiodiagnose-Systems, das gemäß Anm. 5 E zu Kapitel 84 KN von der Eintarifierung in Kapitel 84 ausgeschlossen ist?
Übt eine Grafikkarte, die zur Ansteuerung eines Graustufenmonitors, der Bilder, die von Radiodiagnose-Systemen stammen, darstellt, bestimmt ist und hierfür speziell konstruiert ist, eine eigene Funktion i. S. der Anm. 5 E zu Kapitel 84 KN aus und ist daher nach dieser Anm. von einer Einreihung in die Pos. 8471 KN ausgeschlossen?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
Für einen Einspruch werden folgende Muster empfohlen.
Fundstelle(n):
AAAAD-27944