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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 11 K 1498/05 EFG 2009 S. 1836 Nr. 22

Gesetze: EStG § 3 Nr. 16, EStG § 19, AO § 172 Abs. 1 Nr. 1

Berücksichtigung von Übernachtungspauschalen bei nachweislich geringeren tatsächlichen Kosten

Leitsatz

  1. Die Übernachtungspauschalen nach den einschlägigen Verwaltungsanweisungen sind nicht anzusetzen, wenn sie im Einzelfall zu einer offensichtlich unzutreffenden Besteuerung führen.

  2. Liegt die Möglichkeit des Abweichens vom normalen Typus einer Dienstreise nahe, besteht hinreichend Anlass zu prüfen, ob der Ansatz der Pauschbeträge im konkreten Einzelfall zu einer offensichtlich unzutreffenden Besteuerung führt.

  3. Der Ansatz von pauschalen Übernachtungsgeldern bei einem Fernfahrer scheidet aus, wenn dieser nicht zweifelsfrei nachweist, dass er nicht in der Schlafkabine des LKWs sondern in Beherbergungsbetrieben übernachtet hat.

  4. Unterschreiten die tatsächlichen Übernachtungskosten die Übernachtungspauschalen nach den Verwaltungsanweisungen um 40%, führt die Anwendung der Pauschbeträge nicht zu einer offensichtlich unzutreffenden Besteuerung, so dass der Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung es gebietet, dem Steuerpflichtigen die Pauschbeträge zu gewähren.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2009 S. 1836 Nr. 22
IWB-Kurznachricht Nr. 2/2010 S. 37
JAAAD-27899

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Hessisches Finanzgericht, Urteil v. 16.03.2009 - 11 K 1498/05

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